Bitte beachten: die Still- und Laktationsberatung IBCLC ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann nicht als ergotherapeutische Leistung abgegeben werden. Die Stillberatung ist im Rahmen der Nachsorge der Hebamme Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Nicht immer gelingt das Stillen eines Säuglings problemlos. Daher berate ich Dich gerne, wenn Fragen rund um das Stillen auftauchen:
Wenn die Stillbeziehung um die Beikost ergänzt wird, treten oft neue Fragen auf:
Wenn sich Dein Kind noch nicht gut regulieren kann, d.h. unter einer Regulationsstörung leidet (es häufig und viel weint oder Schwierigkeiten beim Schlafen oder beim Essen hat), berate ich Dich gerne hierzu.
Bei der Still- und Laktationsberatung ist es für mich selbstverständlich mit Deinem/Deiner Kinderarzt/Kinderärztin und Deiner Hebamme zusammenzuarbeiten. Die Still- und Laktationsberatung IBCLC kann die Beratung durch Deine Hebamme ergänzen und ist an einer interdisziplinären Zusammenarbeit im Sinne der Stillförderung ausgerichtet.
Die Stillberatung kann bei Euch zu Hause stattfinden, wenn ihr in Regensburg, Lappersdorf oder Regenstauf wohnt.
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