Bitte beachten: die Still- und Laktationsberatung IBCLC ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann nicht als ergotherapeutische Leistung abgegeben werden. Die Stillberatung ist im Rahmen der Nachsorge der Hebamme Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Nicht immer gelingt das Stillen eines Säuglings problemlos. Daher berate ich Dich gerne, wenn Fragen rund um das Stillen auftauchen:
Wenn die Stillbeziehung um die Beikost ergänzt wird, treten oft neue Fragen auf:
Wenn sich Dein Kind noch nicht gut regulieren kann, d.h. unter einer Regulationsstörung leidet (es häufig und viel weint oder Schwierigkeiten beim Schlafen oder beim Essen hat), berate ich Dich gerne hierzu.
Bei der Still- und Laktationsberatung ist es für mich selbstverständlich mit Deinem/Deiner Kinderarzt/Kinderärztin und Deiner Hebamme zusammenzuarbeiten. Die Still- und Laktationsberatung IBCLC kann die Beratung durch Deine Hebamme ergänzen und ist an einer interdisziplinären Zusammenarbeit im Sinne der Stillförderung ausgerichtet.
Die Stillberatung findet in meiner Praxis statt, aus zeitlichen Gründen kann sie in Ausnahmefällen bei Euch zu Hause stattfinden, wenn ihr in Regensburg, Lappersdorf oder Regenstauf wohnt. Zu manchen Themen, wie Abstillen, Beikost und Schlafen ist es auch möglich die Beratung über Videosprechstunde durchzuführen.
IBCLC sind...
IBLCEs bieten...
IBCLCs beraten...
Die Still- und Laktationsberatung/Beikostberatung und die Beratung zum Schlafen, ist keine Leistung der Krankenkassen. Die Stillberatung durch Ihre Hebamme kann durch eine Stillberatung IBCLC ergänzt werden. Ich bin immer an einer Zusammenarbeit im Sinne der Stillförderung interessiert. Natürlich ersetzt die Beratung durch mich, weder den Arzt/die Ärztin noch die Hebamme. Die Kosten der Beratung müssen privat getragen werden.
Für die Beratung berechne ich folgende Sätze:
Bitte beachten Sie, dass persönliche Beratung in den meisten Fällen effektiver ist, als online-Beratung oder telefonische Beratung, daher biete ich das nur an, sofern es die Fragestellung zulässt oder es sich um eine Folgeberatung handelt. Aktuell kann ich aus zeitlichen Gründen nur Beratungen in der Praxis anbieten, Hausbesuche nur in Ausnahmefällen.
Wenn im Verlauf der Beratung klar wird, dass es sich um ein Thema, rund um orale Restriktionen handelt, möchte ich an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass eine Beratungseinheit im Normalfall nicht ausreichen wird.
Mitglied im BDL