Selbstzahlerleistungen


Neben der Ergotherapie können Sie auch verschiedene Selbstzahlerleistungen in Anspruch nehmen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass diese keine Leistungen der privaten und gesetzlichen Krankenkassen sind und daher privat in Rechnung gestellt werden müssen. Auch wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen eine Verordnung für Stillberatung ausstellt (das ist auf privaten Rezepten möglich), ist es nicht gesichert, dass das Ihre Versicherung übernimmt. Bitte klären Sie das im Zweifel vor der Beratung ab.

Ihre Hebamme kann Stillberatung als Kassenleistung abrechnen, bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und Ihrer Hebamme.


Jede Menge kostenlose Informationen: