Still- und Laktationsberatung IBCLC

Still mich Du Fröhliche!

Hinweis: Die Still- und Laktationsberatung durch eine IBCLC (International Board Certified Lactation Consultant) ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann nicht als ergotherapeutische Leistung abgerechnet werden. Für eine Stillberatung, die über die allgemeine Beratung hinausgeht, ist jedoch eine ärztliche Verordnung auf einem privaten Rezept erforderlich, da heilkundliche Behandlungen durch ErgotherapeutInnen nur auf ärztliche Anweisung hin erfolgen dürfen.

 

Im Rahmen der Nachsorge durch die Hebamme gehört die Stillberatung hingegen zu den Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt werden.

Nicht immer gelingt das Stillen eines Säuglings problemlos. Daher berate ich Dich gerne, wenn Fragen rund um das Stillen auftauchen:

  • Vor der Geburt
  • Schmerzen beim Stillen
  • 'zu viel', oder 'zu wenig' Milch
  • Gedeih-Probleme
  • Milchstau, Brustentzündung
  • Wunde Brustwarzen
  • Schlafen und Stillen
  • häufiges Weinen ('Schreibaby')
  • Füttern
  • Abstillen/Beikost
  • Langzeitstillen
  • Tandemstillen
  • Stillen von Zwillingen
  • Stillen und Arbeiten
  • Ernährung der Stillenden
  • Begleitung der Laktation und bei Fragen zum Umgang mit der Laktation bei Verlust eines Kindes während der Schwangerschaft oder in der Stillzeit

Im Besonderen habe ich mich auf die Begleitung neurodivergenter Familien spezialisiert.

 

Wenn die Stillbeziehung um die Beikost ergänzt wird, treten oft neue Fragen auf:

  • Wann und mit was beginnt das Essenlernen?
  • Wie lange dauert das?
  • Ist Breikochen noch modern?
  • Was ist bei Frühgeborenen zu beachten?
  • Was mache ich, wenn mein Kind bis zur Eingewöhnung in die Krabbelstube noch nicht 'richtig' isst?

Wenn Dein Kind Schwierigkeiten hat, sich zu regulieren, beispielsweise häufig weint oder Probleme beim Schlafen oder Essen hat, stehe ich Dir gerne zur Seite.

 

Die Beratung durch eine IBCLC-zertifizierte Still- und Laktationsberaterin ergänzt die Unterstützung Deiner Hebamme und fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit zur Stillförderung. Diagnosen stellen nur ÄrztInnen.

 

Die Stillberatung findet in meiner Praxis statt. In Ausnahmefällen kann ich auch zu Euch nach Hause kommen, sofern Ihr in Regensburg, Lappersdorf oder Regenstauf wohnt. Für bestimmte Themen wie Abstillen, Beikost und Schlafen biete ich zudem die Möglichkeit an, die Beratung über eine Videosprechstunde durchzuführen.  


Was bedeutet IBCLC?

IBCLC sind...

  • examinierte Still- und Laktationsberaterinnen
  • eine Berufsgruppe, die nach einem medizinischen Grundberuf eine Zusatzqualifikation absolviert und die fachliche Kompetenz mit einem Examen und regelmäßiger Rezertifizierung nachweist.
  • durch das IBLCE-International Board of Lactation Consultant Examiners- zertifiziert worden.
  • eine Berufsgruppe, die Mütter und Familie in der sensiblen Phase der Schwangerschaft, nach der Geburt sowie während der Säuglings- und Kleinkindzeit betreut.
  • eine Berufsgruppe aus den verschiedensten Gesundheitsberufen, die Zusammenarbeit und Kooperation mit allen am Stillen Interessierten fördert.
  • sind unabhängige Fachpersonen ohne Beeinflussung von kommerziellen Interessengruppen

IBLCEs bieten...

  • Fachwissen auf qualifizierter Basis sowie fachlich kompetente, einfühlsame und bedrüfnisgerechte Stillberatung
  • eine Anlaufstelle für Fragen und Probleme
  • Beratung zu Stillhilfsmitteln
  • wissenschaftlich fundierte Informationen über das Stillen

IBCLCs beraten...

  • vor- und nachgeburtlich rund um das Thema Stillen
  • auch nicht stillende Mütter bei Fragen zur Ernährung ihres Kindes
  • Eltern von Frühgeborenen und Mehrlingen
  • erwerbstätige, stillende Mütter
  • bei der Einführung von Beikost
  • in besonderen Stillsituationen, z.B. bei Erkrankung der Mutter und/oder des Kindes
  • bei vielen anderen Themen, so z.B. bei exzessiven Schreien, zum Schlafen, Tragen, Ernährung der stillenden Mutter, zur Vater-Mutter-Kind-Bindung, Langzeitstillen und bei Fragen zum Abstillen

Still-und Laktationsberatung IBCLC-Preise

Die Still- und Laktationsberatung/Beikostberatung und die Beratung zum Schlafen, ist keine Leistung der Krankenkassen. Die Stillberatung durch Ihre Hebamme kann durch eine Stillberatung IBCLC ergänzt werden. Ich bin immer an einer Zusammenarbeit im Sinne der Stillförderung interessiert. Natürlich ersetzt die Beratung durch mich, weder den Arzt/die Ärztin noch die Hebamme. Die Kosten der Beratung müssen privat getragen werden.

 

Für die Beratung berechne ich folgende Sätze:

  • Beratung persönlich in meiner Praxis, telefonisch oder bei einem Hausbesuch in und um Regensburg, Regenstauf 60 min= 120 €
  • Folgeberatungen und Azubis/Studentinnen und Alleinerziehende, auch telefonische Beratungen 60 min= 100 €
  • Hausbesuchspauschale 29,98 € (Hausbesuche kann ich aus zeitlichen Gründen nur in Ausnahmefällen anbieten)
  • Online-Beratungen sind zu bestimmten Themen möglich
  • wenn das Lesen der Emails, die der Beratung dienen länger dauert, z. B. Videos betrachten oder ausführliches Beantworten von Fragen, erlaube ich mir diese auch in Rechnung zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass persönliche Beratung in den meisten Fällen effektiver ist, als online-Beratung oder telefonische Beratung, daher biete ich das nur an, sofern es die Fragestellung zulässt oder es sich um eine Folgeberatung handelt. Aktuell kann ich aus zeitlichen Gründen nur Beratungen in der Praxis anbieten, Hausbesuche nur in Ausnahmefällen.

 

Wenn sich im Verlauf der Beratung Hinweise auf mögliche orale Restriktionen zeigen – wie etwa ein verkürztes Zungenband – weise ich gerne darauf hin, dass die Diagnostik und die Vor- und Nachsorge in ärztliche oder logopädische Hände gehört. Nur diese Berufsgruppen sind zur Beurteilung und zur Behandlung im Mund befugt. Auch ich darf über die Beratung hinaus nur behandeln, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

 

Ich kann Sie selbstverständlich im Rahmen einer Stillberatung zu den Auswirkungen auf das Stillen begleiten und unterstützen. Da es sich jedoch um ein komplexes Thema handelt, kann meine Beratung nicht alle medizinisch notwendigen Aspekte abdecken. Dies ist auch gesetzlich so geregelt – zum Schutz der Patientinnen und Patienten und im Sinne einer verantwortungsvollen Begleitung.