Hinweis: Die Still- und Laktationsberatung durch eine IBCLC (International Board Certified Lactation Consultant) ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann nicht als ergotherapeutische Leistung abgerechnet werden. Für eine Stillberatung, die über die allgemeine Beratung hinausgeht, ist jedoch eine ärztliche Verordnung auf einem privaten Rezept erforderlich, da heilkundliche Behandlungen durch ErgotherapeutInnen nur auf ärztliche Anweisung hin erfolgen dürfen.
Im Rahmen der Nachsorge durch die Hebamme gehört die Stillberatung hingegen zu den Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt werden.
Nicht immer gelingt das Stillen eines Säuglings problemlos. Daher berate ich Dich gerne, wenn Fragen rund um das Stillen auftauchen:
Im Besonderen habe ich mich auf die Begleitung neurodivergenter Familien spezialisiert.
Wenn die Stillbeziehung um die Beikost ergänzt wird, treten oft neue Fragen auf:
Wenn Dein Kind Schwierigkeiten hat, sich zu regulieren, beispielsweise häufig weint oder Probleme beim Schlafen oder Essen hat, stehe ich Dir gerne zur Seite.
Die Beratung durch eine IBCLC-zertifizierte Still- und Laktationsberaterin ergänzt die Unterstützung Deiner Hebamme und fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit zur Stillförderung. Diagnosen stellen nur ÄrztInnen.
Die Stillberatung findet in meiner Praxis statt. In Ausnahmefällen kann ich auch zu Euch nach Hause kommen, sofern Ihr in Regensburg, Lappersdorf oder Regenstauf wohnt. Für bestimmte Themen wie Abstillen, Beikost und Schlafen biete ich zudem die Möglichkeit an, die Beratung über eine Videosprechstunde durchzuführen.
IBCLC sind...
IBLCEs bieten...
IBCLCs beraten...
Die Still- und Laktationsberatung/Beikostberatung und die Beratung zum Schlafen, ist keine Leistung der Krankenkassen. Die Stillberatung durch Ihre Hebamme kann durch eine Stillberatung IBCLC ergänzt werden. Ich bin immer an einer Zusammenarbeit im Sinne der Stillförderung interessiert. Natürlich ersetzt die Beratung durch mich, weder den Arzt/die Ärztin noch die Hebamme. Die Kosten der Beratung müssen privat getragen werden.
Für die Beratung berechne ich folgende Sätze:
Bitte beachten Sie, dass persönliche Beratung in den meisten Fällen effektiver ist, als online-Beratung oder telefonische Beratung, daher biete ich das nur an, sofern es die Fragestellung zulässt oder es sich um eine Folgeberatung handelt. Aktuell kann ich aus zeitlichen Gründen nur Beratungen in der Praxis anbieten, Hausbesuche nur in Ausnahmefällen.
Wenn sich im Verlauf der Beratung Hinweise auf mögliche orale Restriktionen zeigen – wie etwa ein verkürztes Zungenband – weise ich gerne darauf hin, dass die Diagnostik und die Vor- und Nachsorge in ärztliche oder logopädische Hände gehört. Nur diese Berufsgruppen sind zur Beurteilung und zur Behandlung im Mund befugt. Auch ich darf über die Beratung hinaus nur behandeln, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Ich kann Sie selbstverständlich im Rahmen einer Stillberatung zu den Auswirkungen auf das Stillen begleiten und unterstützen. Da es sich jedoch um ein komplexes Thema handelt, kann meine Beratung nicht alle medizinisch notwendigen Aspekte abdecken. Dies ist auch gesetzlich so geregelt – zum Schutz der Patientinnen und Patienten und im Sinne einer verantwortungsvollen Begleitung.